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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1
ALLGEMEINES

(1) Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Intermezzo Event GmbH, Obergrünewalder Str. 32, 42103 Wuppertal (nachfolgend „Intermezzo“ genannt) gelten ausschließlich diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von Intermezzo ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

(2) Von diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

§ 2
ANGEBOT UND ABSCHLUSS

(1) Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige Kostenvoranschlag, in dem die vereinbarten Leistungen sowie Vergütungen festgehalten werden.

(2) Die Schlussrechnung kann den Kostenvoranschlag bei Bedarf um bis zu 10% der Auftragssumme übersteigen. Der Kunde erklärt sich damit bei Auftragsvergabe einverstanden.

(3) Produktionsnebenkosten werden immer geschätzt und nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.

(4) Angebote von Intermezzo sind stets freibleibend. Die Annahme eines Auftrages sowie mündliche, telefonische oder durch Angestellte getroffene Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der schriftlichen Bestätigung. Durch Übersendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung seitens Intermezzo wird die Buchung der Leistungen für beide Seiten bindend.

§ 3
LEISTUNGSUMFANG

(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Form.

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig sind, teilt Intermezzo dem Kunden, soweit erforderlich, unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht – aufgrund dieser Abweichung – dem Kunden kein Kündigungsrecht zu. Intermezzo ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.

§ 4
PRÄSENTATION

Erhält Intermezzo nach einer Präsentation keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen, insbesondere deren Inhalte, im Eigentum von Intermezzo. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen. Die Unterlagen sind unverzüglich an Intermezzo zurückzusenden.

§ 5
EIGENTUMSRECHT UND URHEBERSCHUTZ

Alle Leistungen von Intermezzo, Ideen, Konzepte, etc., auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum von Intermezzo. Der Kunde erwirbt durch die Zahlung der Vergütung nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit Intermezzo darf der Kunde die Leistung von Intermezzo nur selbst, am Veranstaltungsort und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.

§ 6
VERZUG UND UNMÖGLICHKEIT

Die Termine und Fristen für die Auftragsdurchführung werden gesondert vereinbart. Die Einhaltung der Termine setzt voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig und vollständig erfüllt, insbesondere von Intermezzo erbetene Informationen und Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben erteilt und seine Zahlungen und sonstigen Verpflichtungen einhält. Einen Verzug hat Intermezzo solange nicht zu vertreten, als sie und ihre Erfüllungsgehilfen keine grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Vertragsverletzung trifft. Dies ist insbesondere gegeben bei Fällen der höheren Gewalt, Krankheit, Streik und Aussperrung, welche auf einem unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schwerwiegenden Betriebsstörungen führen.

Wird der Intermezzo durch die Vorbezeichneten Lieferhindernisse die Leistungserbringung völlig unmöglich, so wird sie von ihren Vertragspflichten frei.

Kommt Intermezzo mit der Leistungserbringung in Verzug, steht dem Kunden, sofern er nachweist, dass ihm aus dem Verzug ein Schaden entstanden ist, eine Verzugsentschädigung zu. Ein dem Kunden zustehender Schadensersatzanspruch beschränkt sich auf dem im Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischen voraussehbaren Schaden, höchstens aber auf 20 %, jeweils bezogen auf die vereinbarte Vergütung desjenigen Teils der Leistung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder auch vertragsgemäß erbracht werden kann.

Wird Intermezzo die Leistung grob fahrlässig oder schuldhaft unmöglich, so kann der Auftraggeber Schadenersatz verlangen. Dieser ist begrenzt auf 20 % der Vergütung für den Teil der Leistung, der aufgrund der Unmöglichkeit nicht erbracht werden kann. Anderweitige und darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Kunden sind in allen Fällen der verspäteten Lieferung oder Nichterfüllung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit gehaftet wird.

§ 7
GEWÄHRLEISTUNG

(1) Offensichtliche Mängel der Leistung sind in schriftlicher Form innerhalb von zwei Wochen nach Eintreten gegenüber Intermezzo anzuzeigen, andernfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

(2) Für nicht offensichtliche Mängel beträgt die Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche 1 Jahr ab Lieferung der jeweiligen Produkte oder Erstellung des Werkes.

(3) Ansprüche wegen Mängeln gegen Intermezzo stehen nur dem Kunden zu und sind nicht abtretbar.

§ 8
HAFTUNG

(1) Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Intermezzo für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche aus entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von Intermezzo garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Kunden gegen solche Schäden abzusichern.

(3) Die Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse in den Absätzen (1) und (2) gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens von Intermezzo entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(4) Soweit die Haftung von Intermezzo ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Intermezzo.

§ 9
BUDGET, HONORAR UND ZAHLUNG

(1) Der Kunde stellt Intermezzo unabhängig von dem vereinbarten Agenturhonorar ein Budget laut schriftlichem Kostenvoranschlag zur Verfügung.

(2) Wenn nicht anders vereinbart, entsteht der Entgeltanspruch von Intermezzo für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.

(3) Eine Zahlung in Höhe von 60 % des Gesamtbudgets und Honorars wird bis zum Veranstaltungstag gemäß dem zwischen den Parteien zu schließenden Zahlungsplan fällig. Eine Abschlussrechnung erfolgt nach vollständiger Auftragsabwicklung und wird mit Zugang bei dem Kunden ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basisdiskontsatz als vereinbart.

(4) Der Kunde darf nur mit unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

§ 10
REISEKOSTEN

Reisekosten von Mitarbeitern und der Geschäftsführung der Intermezzo Event GmbH werden mit 0,35 €/km berechnet. Spesen und Übernachtung werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

§ 11
STORNIERUNG

Es gelten nachfolgend aufgeführte Fristen und Stornierungskosten (prozentual von der Höhe des Kostenvoranschlags), die von dem Kunden zu tragen sind:

- Stornierung bis 60 Tage vor Inanspruchnahme der Leistung 30 % Stornokosten

- Stornierung bis 45 Tage vor Inanspruchnahme der Leistung 45 % Stornokosten

- Stornierung bis 30 Tage vor Inanspruchnahme der Leistung 60 % Stornokosten

- Stornierung bis 14 Tage vor Inanspruchnahme der Leistung 75 % Stornokosten

Eine spätere Stornierung verpflichten den Kunden zur vollständigen Zahlung der in Auftrag gegeben Leistungen.

Die Stornierung muss schriftlich erfolgen.

§ 12
GAGENGEHEIMNIS

Die Vertragspartner verpflichten sich gegenüber den Künstlern und Dritten über die jeweilige Gagenhöhe Stillschweigen zu bewahren. Für jeden Fall des Verstoßes wird eine Konventionalstrafe von 50 % der Bruttogage vereinbart.

§ 13
ANZUWENDENDES RECHT, GERICHTSSTAND, TEILNICHTIGKEIT

(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechte zwischen Kunden und Intermezzo gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

(2) Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Wuppertal ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

Wuppertal, den 1. Februar 2020